Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der
NEUE DENKEREI happiness at work GmbH
Friedrichsstraße 28, 34117 Kassel
Geschäftsführerinnen: Madlen Freudenberg, Julia Heimeier und Stefanie Schürmann
Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der NEUE DENKEREI happiness at work GmbH
(nachfolgend „NEUE DENKEREI“). Geschäftsbedingungen des Verwendungsgegners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine schriftliche Bestätigung durch die NEUE DENKEREI keine Geltung.

Änderungen, Nebenabreden – egal ob mündlicher oder schriftlicher Art – sowie Ergänzungen zu den nachfolgenden AGB sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Textform.

(2)  Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmen (nachfolgend auch „Vertragspartner“ genannt). Bei der Verwendung gegenüber Unternehmen sind die Einschränkungen des § 310 Abs. 1, 2 und 4 BGB berücksichtigt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1)  Raumvermietung und Veranstaltungen:
Im Geschäftsfeld „Raumvermietung und Veranstaltungen“ ist Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der NEUEN DENKEREI die Bereitstellung von besonders gestalteten Konferenz- und Seminarräumen (ausgestattet mit Stühlen, Strom und Internetzugang per WLAN) sowie einen gastronomischen Service, welcher durch externe Caterer erbracht wird. Außerdem bietet die NEUE DENKEREI ein eigenes Workshop- und Veranstaltungsprogramm an.

(2)  Moderation, Konzeption und Beratung:
In einem weiteren Geschäftsfeld „Moderation, Konzeption und Beratung“ ist Gegenstand des Angebots die Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen sowie die Beratung von Unternehmen und Organisationen.

(3)  Coworking:
Im Geschäftsfeld „Coworking“ ist Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der NEUEN DENKEREI der Schaffung und der Erhalt der Community. Zudem die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen (ausgestattet mit einem Tisch, Stuhl, einem Stromanschluss und Internetzugang per WLAN) und Gemeinschaftsflächen in besonders gestalteten Räumen im Coworking-Bereich. Die Nutzung des Internetzugangs umfasst einen büroüblichen Umfang (Keine Hosting Leistung o.ä.). Als weitere kostenpflichtige Serviceleistungen werden Briefkästen für Geschäftspost inklusive der Geschäftsadressen im Rahmen von Coworking-Verträgen angeboten. Dazugehörige Inklusivleistungen und Preise können Sie der Website www.neue-denkerei.de entnehmen.

  • (a)  Die Nutzung des Coworking und aller dazugehörigen zusätzlichen Serviceleistungen setzt ein persönliches Kennenlerngespräch mit der NEUEN DENKEREI voraus.
  • (b)  Bei den flexiblen Arbeitsplatztarifen (Flexdesk) kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen festen Platz oder eine feste terminliche Buchungsmöglichkeit.
  • (c)  Die NEUE DENKEREI bietet ihre Leistungen in einzelnen Tarifen an. Zusätzlich werden weitere entgeltliche Leistungen als Optionen angeboten, die man bei Bedarf dazu buchen kann. Die angebotenen Leistungen und Preise für Räume sind unterwww.neue-denkerei.de einsehbar und können durch die NEUE DENKEREI jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge angepasst werden. Die Preise für Workshops sowie für Veranstaltungskonzeption und -moderation werden individuell festgelegt.

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1)  Raumvermietung und Veranstaltungen:
Der Zugang zu den Veranstaltungsräumen erfolgt nach Absprache mit der NEUEN DENKEREI oder im Rahmen der Nutzungsdauer einer Raumbuchung.

(2)  Coworking:
Der Zugang zum Coworking-Bereich ist nur während der Kernöffnungszeiten werktags, Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Gesetzliche Feiertage sowie Samstage sind davon ausgenommen. Der Vertragspartner erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Außerhalb der Kernöffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich für Vertragspartner mit dem Arbeitsplatztarif „Fixdesk“ und „Flexdesk 24/7“

(3)  Im Zeitraum zwischen 10:00 – 14:00 Uhr stellt die NEUE DENKEREI eine feste Ansprechpartnerin für Fragen und Belange der CoworkerInnen sicher. Die Beantwortung von Fragen und Belange finden in diesem Zeitfenster statt.

(4)  Eine Übertragung der Zugangsberechtigung durch den Vertragspartner an nicht vom vertraglichen Nutzungsrahmen umfasste Dritte ist ausgeschlossen. Die Zugangsberechtigung ist darüber hinaus an niemanden übertragbar.

(5)  Die Nutzung der angebotenen Dienste zu einem anderen als in den vereinbarten Nutzungsbedingungen festgelegten Zweck ist unzulässig. Darunter fallen jedwede illegale, sittenwidrige, religiöse, rassistische oder pornographische Nutzung der angebotenen Dienste. Die NEUE DENKEREI behält sich diesbezüglich das Recht vor, Vertragspartner im Falle des Verstoßes oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Außerdem steht es der NEUEN DENKEREI frei, mit sofortiger Wirkung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und die empfangenen Leistungen – sofern möglich – zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(6)  Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die vertraglich zur Verfügung gestellten Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der Infrastruktur der NEUEN DENKEREI führen oder Störungen selbiger für andere – irrelevant ob intern oder extern – zu verursachen.

(7)  Der Vertragspartner hat es zu unterlassen, sich unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur der NEUEN DENKEREI durch Umgehung von offensichtlichen und/oder versteckten Sicherheitsmaßnahmen oder ähnlichen Methoden zu verschaffen.

(8)  Der Vertragspartner verpflichtet sich, andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft insbesondere z.B. das Unterlassen von Telefonaten, die länger als 15 Minuten dauern in Gemeinschaftsräumen, laute Unterhaltungen oder sonstige akustische oder visuelle Störungen in nicht nur unerheblicher Art und Weise.

(9)  Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren, zu achten und ihnen Folge zu leisten, insbesondere die Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenverkehr im Internet. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung des WLAN-Zuganges der NEUEN DENKEREI. Etwaige Verstöße jeglicher Art sind an die NEUE DENKEREI unverzüglich nach deren Bekanntwerden zu melden. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

§ 4 Unterlassungsgebote

(1) Der Vertragspartner wird die Dienste und Infrastruktur für KEINE der folgenden Tätigkeiten nutzen:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM E-Mails oder sonstige Arten von unerwünschten Nachrichten oder Werbung
  • Besuch von Internetseiten mit pornografischen, sittenwidrigen oder gesetzwidrigen Inhalten;
  • Verbreitung von beleidigenden sittenwidrigen, pornografischen oder gesetzwidrigen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
  • Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der NEUEN DENKEREI;
  • Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (wie beispielsweise Urheberrechte, Markenrechte etc.) unterliegt, es sei denn, der Vertragspartner ist Rechtsinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung von diesen;
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
  • Illegaler Down- und/oder Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
  • Abhalten oder Behindern anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur;
  • unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen ohne deren Zustimmung
  • Angabe von falschen Identitätsdaten

 

(2)  Übernachtungen sind in den Räumen und im Gebäude der NEUEN DENKEREI nicht gestattet.

(3)  Dem Vertragspartner ist es untersagt, den Arbeitsplatz oder die Räume Dritten zu überlassen oder diesen sonstigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

(4)  Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen nachweislich schuldhaften Verletzung dieser Unterlassungsgebote, die zu einem Schaden der NEUEN DENKEREI führen, hat der Vertragspartner der NEUEN DENKEREI diesen Schaden zu ersetzen.

§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss

(1)  Ihre Vertragspartnerin ist die NEUE DENKEREI Happiness at work GmbH

(2)  Der Vertragspartner kann per E-Mail, Telefon, persönlich oder über die Website der NEUEN DENKEREI die Buchung einer Leistung vornehmen. Hierbei kann der Vertragspartner den gewünschten Tarif/die gewünschte Option angeben. Dabei handelt es sich um kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern eine unverbindliche Darstellung des vorhandenen Angebotsspektrums der NEUEN DENKEREI.

Mit seiner Leistungsbuchung sichert der Vertragspartner zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Verbraucher schließen will, muss er dies bei seiner Buchung ausdrücklich angeben.

(3)  Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der NEUEN DENKEREI kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch die NEUE DENKEREI zustande. Diese erfolgt schriftlich (Post oder E-Mail).

(4)  Die Verträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Alle dazugehörigen Änderungen oder Ergänzungen müssen ebenfalls die Schriftform wahren.

(5)  Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Ein erworbener Nutzungstarif gilt nur für den Vertragspartner und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.

(6)  Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen personenbezogenen Daten oder angegebenen Terminen ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Änderungen gegenüber der NEUEN DENKEREI unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten und Zahlungsmittel

(1)  Alle angegebenen Preise der NEUEN DENKEREI sind Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

(2)  Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die infolge von vertraglichen oder gesetzlichen Verzug entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners (Kunden). Bei verspäteten Zahlungen ist die NEUE DENKEREI berechtigt, zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen und der gesetzlichen Verzugsschadenpauschale weitere Mehrkosten je Mahnung in Höhe von EUR 5,00 zu erheben.

(3)  Die Zahlung an die NEUE DENKEREI ist zu den in der Rechnung aufgeführten Terminen ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang auf dem Konto der NEUEN DENKEREI.

(4)  Die NEUE DENKEREI behält sich vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden und unterliegen den Grundsätzen der Privatautonomie. Bei Veranstaltungen und Projekten über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen, wird die NEUE DENKEREI monatlich Rechnungen über Teilsummen des vereinbarten Gesamtbetrages sowie zum Ende des Zeitraumes eine Abschlussrechnung stellen.

(5)  Coworking:
Sofern es sich um einmalige oder monatliche Zahlungen handelt, ist die einmalige beziehungsweise die erste monatliche Nutzungsgebühr unmittelbar nach Vertragsschluss fällig und kann in bar, per Kartenzahlung (EC-Karte oder Kreditkarte) oder Überweisung beglichen werden.
Eine laufende, nach Monaten vereinbarte Nutzungsgebühr ist spätestens mit dem dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der NEUEN DENKEREI. Alle weiteren Vergütungen sind zu den in der Rechnung aufgeführten Terminen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 7 Datenschutz

(1)  Die NEUE DENKEREI wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO sowie die weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz wahren und beachten.

(2)  Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
In diesem Fall hat die NEUE DENKEREI die sofortige Löschung der personenbezogenen Daten des jeweiligen Vertragspartners vorzunehmen.

(3) Des Weiteren gilt die Datenschutzerklärung der NEUEN DENKEREI. Diese ist abrufbar unter: https://www.neue-denkerei.de/datenschutz/

§ 8 Vertragsdurchführung und Geheimhaltung

(1)  Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat hierbei insbesondere auch § 3 und § 4 der AGB einzuhalten. Des Weiteren hat er vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Ferner ist der Vertragspartner ausdrücklich dazu verpflichtet, Daten und Informationen, die er von der NEUEN DENKEREI oder anderen Nutzern erhält, stets äußerst vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte es bezüglich der Weitergabe an Dritte eine abweichende Absprache geben, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies betrifft vor allem personenbezogene Daten und Informationen, die der Vertragspartner im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer Nutzer erhält.

(2)  Die NEUE DENKEREI darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Anwendung von Gefahren oder Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem Vertragspartner auch während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen. Bei Gefahr in Verzug oder auch sonstigen dringenden betrieblichen Erfordernissen entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der Vertragspartner muss die Räume und/oder seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich machen oder unverzüglich räumen.

In diesem Fall kann keine Erstattung verlangt werden, sofern der Grund für die unverzügliche Räumung des Arbeitsplatzes durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse erfolgt, welche von der NEUEN DENKEREI nicht vorherzusehen waren.

(3)  Der Vertragspartner ist zur Duldung der Arbeiten im Sinne des Absatzes 2 verpflichtet. Eine Minderung des Nutzungsentgeltes ist bei starker Beeinträchtigung durch die Arbeiten zulässig – falls keine Ersatzräume o.Ä. gestellt werden können.

(4)  Die Räume und/oder Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der NEUEN DENKEREI. Verbotene Nutzung sind in jedem Fall (exemplarisch):

  • die Nutzung der Räumlichkeiten für den Einzelheiten im medizinischen Bereich oder in einer anderen Funktion zu nutzen, die regelmäßige Besuche der Öffentlichkeit erfordert;
  • die Nutzung als Wohn- und Lebensraum;
  • der Verkauf, die Herstellung oder der Vertrieb von kontrollierten Substanzen einschließlich alkoholischer Getränke;
  • die Nutzung der Räumlichkeiten für illegale oder anstößige Aktivitäten;

  • das Einlagern oder Aufbewahren von Geld oder anderen wertvollen Gütern und Waren.

(5)  Veränderungen an den Räumen und/oder Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art sowie das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen, sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch die NEUE DENKEREI durch den Vertragspartner auf dessen Kosten zulässig. Der Vertragspartner ist zu völliger fachgerechter Wiederherstellung des Raumes/Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet.

Ein Ersatzanspruch des Vertragspartners besteht auch dann nicht, wenn die NEUE DENKEREI auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung zur Veränderung des Raumes/Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Vertragspartner einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der Vertragspartner.

(6)  Die NEUE DENKEREI stellt dem Vertragspartner auf Wunsch und gegen Gebühr technische Gegenstände wie beispielsweise einen Beamer, Mikrofonanlage, Bildschirm und sonstige Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

(7) Coworking:

  • (a)  Die Nutzung der Arbeitsplatztarife ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Etwaige Dritte haben grundsätzlich keinen Zugang zur NEUEN DENKEREI. Ihnen kann nur mit vorheriger Zustimmung der NEUEN DENKEREI Zugang erteilt werden, wenn der Vertragspartner den Dritten zuvor bei der Geschäftsführung oder deren Stellvertretung angemeldet hat oder wenn der Vertragspartner für einen gemeinsamen Termin mit dem Dritten einen Seminarraum gebucht hat. Für geschäftliche Teile, die länger als 1 Stunde dauern, ist für die Gäste je ein (Halb-) Tagesticket pro Person zu erwerben. Gespräche mit Gästen in den Coworking-Räumen sind mit Rücksicht auf die anderen Coworking-Nutzer:innen leise zu führen. Die Nutzung von Meetingräumen für Gespräche mit Gästen wird zu den üblichen Tarifen vertraglich abgerechnet. Mögliche vertraglich vereinbarte Rabatte werden abgezogen.
  • (b)  Die flexiblen Arbeitsplätze (Flexdesk) sind am Ende jedes Nutzungstages vom Vertragspartner komplett zu räumen und im Falle der Verunreinigung zu säubern. Fest gebuchte Arbeitsplätze (Fixdesk) sind so aufzuräumen, dass andere Nutzer nicht gestört werden und sind regelmäßig von Verunreinigungen zu säubern.

 

(8) Die NEUE DENKEREI behält sich vor,

  • (a) erhöhten organisatorischen Arbeitsaufwand der Eventmanagerin aufgrund von kurzfristigen Änderungen (weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung) oder bei besonderen Anforderungen an die Veranstaltungsorganisation (z.B. besondere Ausstattungen, Technik, zusätzliche Serviceleistungen etc.) von mehr als zwei Stunden pro Veranstaltungstag zusätzlich in Rechnung zu stellen. Hier liegt der Stundensatz der Veranstaltungsorganisation bei EUR 40,00 netto pro Stunde.
  • (b) ungeplanten erhöhten Arbeitsaufwand der ModeratorInnen aufgrund von kurzfristigen Änderungen (weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung) oder bei kurzfristigen Änderungen (weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung) oder bei kurzfristig geänderten Anforderungen an die Veranstaltung oder Thematik zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Stundensatz für diese Leistung liegt bei EUR 175,00 pro Person und pro Stunde.

 

(9) Für das Mitbringen von eigenem Catering und eigenen Speisen wird eine Pauschale in folgenden Höhen erhoben:

  • bis 10 Personen I EUR 25,00

  • bis 20 Personen I EUR 50,00

  • bis 30 Personen I EUR 75,00

  • bis 50 Personen I EUR 125,00

  • bis 100 Personen I EUR 250,00

§ 9 Dauer des Vertrags, Beendigung

(1)  Raumvermietungsverträge/ Veranstaltungsverträge
Soweit in der schriftlichen Niederschrift der Verträge nichts Anderweitiges vereinbart ist, gelten die Nutzungsverträge als auf die im Vertrag oder im Angebot vereinbarte geschlossene Zeit. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Die vermieteten Räume sind in dem Zustand, in dem sie übergeben wurden, bei Beendigung wieder zurückzugeben. Unterlässt der Vertragspartner die vertragsgemäße Übergabe, behält sich die NEUE DENKEREI vor, die Entfernung und/oder Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vorzunehmen, oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen.
Die Räume sind vor der Rückgabe von groben Verschmutzungen zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand besenrein an die NEUE DENKEREI zurückzugeben. Andernfalls behält sich die NEUE DENKEREI vor, ein angemessenes Reinigungsentgelt zu erheben.
Verlorene Gegenstände oder Schäden an den Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der NEUEN DENKEREI bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz zu ersetzen.

(2)  Coworking:
Sofern es sich nicht um gebuchte Tagestarife handelt oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vorliegt, gelten die Nutzungsverträge als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Falle einer zwischenzeitlich vom Vertragspartner vorgenommenen Anmeldung der Anschrift der NEUEN DENKEREI als Betriebssitz oder als seine Postzustellungsadresse ist der Vertragspartner bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses für die ordnungsgemäße Abmeldung sowie für die Nachsendung seiner an die NEUE DENKEREI gesandten Post ausschließlich selbst verantwortlich. Für die NEUE DENKEREI besteht keine Pflicht, nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eingehende Post an den ehemaligen Vertragspartner nachzusenden, ihn auf eingegangene Post hinzuweisen oder diese für ihn aufzubewahren.

Die NEUE DENKEREI ist berechtigt, allerdings nicht verpflichtet, diese Post an den Absender unfrei zurückzusenden mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Leihgegenstände gereinigt und in ordentlichem Zustand an die NEUE DENKEREI zurückzugeben. Schäden an Leihgegenständen oder Verlust solcher sind der NEUEN DENKEREI vollumfänglich zu ersetzen.

§ 10 Kündigung, Rücktritt, Stornierung

(1) Raumvermietung und Veranstaltungen:

  • (a) Für die Buchung des Open Spaces und der Workshopräume sowie der Küche, ebenso wie für die Buchung von Workshops und Seminaren gelten folgende Rücktritts- und Stornierungsregeln:
    • Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Danach ist der Vertragspartner verpflichtet, folgende Anteile der vereinbarten Leistungen zu bezahlen:

      29 – 20 Tage vor der Veranstaltung I 30 %
      19 – 10 Tage vor der Veranstaltung I 50 %
      9 – 5 Tage vor der Veranstaltung I 85 %
      4 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Nichterscheinen am Veranstaltungstag I 100 % der vertraglich vereinbarten Posten.

    • Sollte eine mehrtägige Veranstaltung gebucht werden (ab 3 Tagen), verpflichtet sich der Vertragspartner, folgende Anteile der vereinbarten Leistung zu bezahlen: 60 – 50 Tage vor der Veranstaltung | 30 % 50 – 40 Tage vor der Veranstaltung | 50 % 40 – 20 Tage vor der Veranstaltung | 85 % 20 Tage vor der Veranstaltung | 100% der vertraglich vereinbarten Posten.

  • (b)  Dem Vertragspartner steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der NEUEN DENKEREI ein niedrigerer Schaden als die gemäß obigen Regeln geltend gemachte Stornierungspauschale entstanden ist.
  • (c)  Eine Verschiebung des vereinbarten Veranstaltungstermins ist mit einer Stornierung gleichzusetzen. Für diesen Fall gelten die wie in (a) dargestellten Stornierungsregelungen. Die NEUE DENKEREI stellt in diesem Fall eine Stornierungsrechnung.
  • (d)  Eine Verschiebung der vereinbarten Veranstaltungsuhrzeiten durch den Vertragspartner ist bis acht Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach kann die NEUE DENKEREI den zusätzlichen Organisationsaufwand dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
  • (e)  Für die Festlegung der Teilnehmerzahl gilt Folgendes:
    • Um eine sorgfältige Veranstaltungsvorbereitung durch die NEUE DENKEREI zu ermöglichen, hat der Vertragspartner die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
    • Eine rechtzeitige mitgeteilte Reduzierung der Teilnehmerzahl von 20 % wird kostenfrei vorgenommen.
    • Im Falle der Erhöhung der Teilnehmerzahl besteht, auch wenn sie rechtzeitig mitgeteilt wurde, kein vertraglicher Anspruch.
    • Nehmen weniger als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. Es erfolgt eine Abrechnung zu den vertraglich vereinbarten Konditionen.
    • Nehmen mehr als die vertraglich vereinbarte gemeldete Teilnehmerzahl an der Veranstaltung teil, kann für ein Ausreichen der vereinbarten Mengen nicht garantiert werden. Entstandene Mehrkosten für Speisen und Getränke für die zusätzlichen Teilnehmenden werden dem Vertragspartner entsprechend in Rechnung gestellt.
  • (f)  Sofern statt der pauschalen Raummiete für den gewünschten Raum eine individuelle Veranstaltungsgestaltung durch die NEUE DENKEREI in Anspruch genommen wurde (z.B. durch Konzeption, Moderation, Buchung von Referenten oder anderen Dienstleistern, Beschaffung von speziellen – nicht vorhandenen – Materials oder Equipments, Sonderausstattungen- oder anfertigungen) werden die dafür bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, einschließlich der Stornierungskosten der externen Dienstleister, gesondert in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der NEUEN DENKEREI und/oder deren externen Dienstleistern ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  • (g)  Wird eine vereinbarte oder gemäß § 6 (4) dieser AGB verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die NEUE DENKEREI berechtigt und verpflichtet, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dies bedarf einer schriftlichen Rücktrittserklärung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • (h) Ferner ist die NEUE DENKEREI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Vertragspartner zuwider den Regelungen in §3 oder § 4 dieser AGB handelt.
  • (i)  Darüber hinaus besteht seitens der NEUEN DENKEREI ein Rücktrittsrecht, wenn höhere Gewalt oder andere von der NEUEN DENKEREI nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies kann insbesondere auch die Verschiebung oder Stornierung der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungstermin beinhalten. In diesem Fall wird die NEUE DENKEREI den Vertragspartner unverzüglich informieren und ihm bereits gezahlte Leistungen zurückerstatten.
  • (j)  Die NEUE DENKEREI behält sich darüber hinaus das Recht vor, dem Vertragspartner einen gleichwertigen anderen Raum in der NEUEN DENKEREI oder an einem anderen Veranstaltungsort im Stadtgebiet Kassel zuzuweisen. Bei Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort trägt die NEUE DENKEREI die Kosten des anderen Anbieters für dieselben Leistungen wie zwischen der NEUEN DENKEREI und dem Vertragspartner ursprünglich vereinbart wurden.
  • (k)  Bei berechtigtem Rücktritt oder Verlegung durch die NEUE DENKEREI besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, in denen die NEUE DENKEREI sittenwidrig oder arglistig handelt.
  • (l)  Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben für beide Vertragsparteien unberührt.

 

(2) Moderation, Konzeption, Beratung:

  • (a)  Bei Stornierung von Leistungen der Moderation, der Konzeption oder Beratung gelten die gleichen Bedingungen wie in § 10 (1).
  • (b)  Bei Anforderungsänderungen nach erfolgter Aufgabenklärung wird der Mehraufwand stundenweise abgerechnet. Die Kosten dafür werden im jeweiligen Angebot aufgeführt.

 

(3) Coworking:

  • (a) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Monatsmitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  • (b)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der NEUEN DENKEREI steht neben den gesetzlichen Möglichkeiten insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Vertragspartner:
    • mit der Begleichung der vereinbarten Gebühr gemäß § 6 dieser AGB in Verzug befindet

    • trotz Mahnungen unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen leistet;

    • seinen vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise verletzt, insbesondere wenn der Vertragspartner entgegen § 3 und § 4 dieser AGB handelt;

    • wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Vertragspartner wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses gleich aus welchem Grund)

  • (c)  Ein kostenfreier Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der NEUEN DENKEREI geschlossenen Nutzungsvertrag bedarf, soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt, der schriftlichen Zustimmung der NEUEN DENKEREI. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Nutzungsgebühren aus der Nutzungsvereinbarung bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien bleiben unberührt.

§ 11 Gewährleistung, Haftung

(1)  Der Vertragspartner hat die Räume und die Arbeitsplätze inklusive Ausstattung vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und ausführlich geprüft und sichergestellt, dass sie sich vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befinden.

(2)  Im Geschäftsbereich Coworking hat der Vertragspartner zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Die Überlassung und Nutzung des jeweiligen angemieteten Arbeitsplatzes der NEUEN DENKEREI erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der NEUEN DENKEREI sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3)  Schadensersatzansprüche des Vertragspartners – vertraglicher oder gesetzlicher Art – sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der NEUEN DENKEREI sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige Nebenpflichten, deren schuldhafte Verletzung die Erreichung des Vertrages gefährden können.

(4)  Die NEUE DENKEREI übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Vertragspartners sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner die NEUE DENKEREI von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Vertragspartner ersetzt der NEUEN DENKEREI die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Gebühren für den Fall, dass diese von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5)  Die NEUE DENKEREI stellt dem Vertragspartner technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der Vertragspartner ist für einen sorgsamen Umgang des zuvor genannten Equipments und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschäftigung der von der NEUEN DENKEREI zur Verfügung gestellten Gegenstände haftet der Vertragspartner und ist diesbezüglich zum Schadensersatz verpflichtet.

(6)  Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Vertragspartners besteht nicht. Dies gilt für den Fall, dass der Vertragspartner als zusätzliche Serviceleistungen einen Spind angemietet hat. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.

(7)  Die NEUE DENKEREI übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jeder Vertragspartner ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Vertragspartners wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung des Vertragspartners, den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbringen.

(8) Die NEUE DENKEREI übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für sie nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden dem Vertragspartner rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Vertragspartners gegen die NEUE DENKEREI.

§ 12 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)  Der Gerichtsstand ist der Sitz der NEUEN DENKEREI in Kassel. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die Bestimmungen über den gesetzlichen Gerichtsstand

(3)  Sollte einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, sofern beide Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit dies rechtlich möglich ist, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig waren.

(4) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.